#prochoice – Glaubenssätze

5 Millionen erhält das Gesundheitsministerium dafür, um eine Studie durchzuführen. Das Ziel: Herausfinden, ob Menschen mit einem Uterus psychische Spätfolgen durch einen Schwangerschaftsabbruch erleiden. Spoiler: Diese Studien gibt es bereits. Und ihre Kernaussage ist deutlich: Nein, tun sie nicht.

Ungeduldig und/oder kein Interesse am Paragrafendschungel? Dann scroll bitte bis zum Ende des Artikels – da stehen meine Glaubenssätze.

Schwangerschaftsabbrüche werden u.a. im Strafgesetzbuch geregelt. Über diesen §218 wird weniger gesprochen. Es ist trotzdem ganz gut, ihn sich nochmal in Gänze anzusehen.

§218 StGb (1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2)
1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4)
1Der Versuch ist strafbar. 2Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Meist ist von StGb §219 die Rede:

(1) 1Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 2Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. 3Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. 4Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. 5Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

(2)
1Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. 2Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. 3Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen. (Gesetze im Netz)

Die Jusos fordern die Einhaltung der Versprechungen, die bereits 2018 gemacht wurden – von der SPD. Und sie haben sich klar positioniert: Die Rechte der Frauen stärken, §218 und §219 sowie §219a streichen und stattdessen eine klare, moderne Regelung in einem neu zu schaffenden Schwangerenkonfliktgesetz (bspw. in Die Welt) treffen.

Und wieder laufen die Diskussionen rund. Und wieder wird diskutiert, über unverantwortliche Mütter, die Abtreibungen wie Waxing konsumieren, die Abtreibungen mit Verhütungsmitteln verwechseln, die leichtfertig und ohne jede Tiefenwirkung “Kinder ermorden”.

“Werbung” im Sinne des Gesetzes ist übrigens so geregelt:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des §
218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

Wohlgemerkt existieren sehr klare und sehr rigide Vorschriften für Heilberufe, welche Formen von Werbung überhaupt möglich sind. Sie werden vom Gesetz an anderer Stelle geregelt.

“Werbung” geht anders!

An dieser Stelle die sehr herzliche, aber mit einer deutlichen Triggerwarnung an alle Lesenden versehene, Einladung: Lest bei Pinkstinks.de nach, wie “Werbung für Abtreibung” wirklich aussieht. Und seht euch an, wie Abtreibungsgegner “Werbung” machen:


Der Verein Durchblick, für den sich unter anderem der CDU Abgeordnete Philipp Amthor engagiert, verschickt beispielsweise gerne kleine Plastikföten und mahnende Briefe per Post an politische Entscheidungsträger*innen.

pinkstinks.de

Die Idee, Abtreibungen überhaupt zu legalisieren – anstatt wie bisher nur straffrei zu stellen – scheint zu schockieren. Und der Vorstoß, den zeitlichen Druck auf Frauen zu mindern und die Grenze für die Fristeinhaltung hochzusetzen, ist womöglich der letzte Tropfen im Fass der Empörung.

Glaubenssätze, die die Diskussion beherrschen

In die Diskussionen um Schwangerschaftsabbrüche spielen immer wieder verschiedene Glaubenssätze hinein. Sowas wie:

  • Frauen passen nicht ausreichend auf (und müssten dann halt mit den Folgen leben)
  • Frauen konsumieren Abtreibungen wie Smarties (O-Ton aus der Politik!)
  • Frauen sind verpflichtet, Nachwuchs auszutragen (auch wenn die Kinder ungewollt und die finanziellen Belastungen ein Leben lang erheblich seien)
  • Väter müssten da auch ein Wort mitzureden haben, immerhin gehören zu einer Zeugung immer noch zwei!

Am Scheideweg – Kriminalisierung im Kopf zulassen?!

Sprechen wir über Schwangerschaftsabbrüche, dann verwenden wir ganz bestimmte Begriffe. Und viele davon sind von rechts-nationalistischen, populistischen Meinungsmachern besetzt.


„Wer die Begriffe besetzt, besetzt die Köpfe.“

Heiner Geißler, CDU-Politiker (sic!)

Es lohnt sich, die eigene Sprache genauer unter die Lupe zu nehmen. Eine Hilfestellung dazu ist dieser Artikel aus der TAZ: Es gibt kein “ungeborenes Leben.”

Frauen treiben niemals leichtfertig ab!

Das hier sind meine Glaubenssätze. Feministisch angehaucht, lange durchdacht, oft hin- und hergewälzt. Du kannst sie gerne teilen, diskutieren – oder für dich adaptieren. Und bei der nächsten Diskussion ja vielleicht sogar drüber nachdenken, dass Abbrüche keine Shoppingtouren sind, auf die sich Frauen leichtfertig einlassen.

  1. Ich glaube, Frauen treiben niemals (!) leichtfertig ab.
  2. Ich glaube, mir steht kein Urteil zu, welche Gründe schwerwiegend genug sind, das sich eine Mutter zu diesem unwiderruflichen Schritt entscheidet.
  3. Ich glaube, dass wir dringend an diesem gesellschaftlichen System arbeiten müssen, in dem Frauen viel eher als hirnlose unverantwortliche Schlampen angesehen werden statt als vernünftige, rationale Menschen. Und das gesellschaftlich akzeptiert und von politischen Strömungen zusätzlich befeuert wird.
  4.  Ich glaube, dass die seelischen Folgen unerwünschter Schwangerschaften und ungewollter Elternschaft (Stichwort #regrettingmotherhood) viel schwerer tragen als der Abbruch.
  5. Ich glaube, dass Väter mitreden sollten, aber kein Recht auf Mitentscheidung haben sollten – solange sie die Schwangerschaft nicht übernehmen können.
  6. Ich glaube, Religion hat in Gesetzen allgemein und insbesondere bei Reproduktionsvorgängen nichts verloren.

Konstruktive Ideen, es besser zu machen

1) Regelt die Modalitäten für Abbruchberatungen (ergebnisoffen UND niederschwellig) neu.

2) Entkriminalisiert medizinisches Fachpersonal, das Abbrüche anbietet und durchführt.

3) Und verdammt nochmal, lasst Frauen mit der finanziellen Belastung durch einen Abbruch nicht alleine!

4) Fangt an, Verhütungsmittel für MÄNNER und FRAUEN und ALLE trans/nonbinary/divers kostenfrei anzubieten.

5) Stärkt das Thema Aufklärungsarbeit, insbesondere auch zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten. Die wieder ansteigenden Zahlen zur Neuinfektion mit HIV zeigen eindeutig Handlungsbedarf!

Das ist meine Grundhaltung. Und aufgrund dieser Grundhaltung ist für mich ganz klar: Liebe Regierung, werte CDU und SPD – streicht die Kriminalisierung von Abbrüchen.

Sabrina von vereinbarkeitsblog.de


Sabrina
Hy, hier schreibt Sabrina. Freiberuflich als Copywriterin anzutreffen, mit Mann & zwei Kindern in enger Gemeinschaft. Feministisch, bindungsorientiert & zutiefst sarkastisch. Bekennende #coffeeholic

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