Na, auch per WhatsApp oder FB-Gruppe auf eine arge Geschichte gestoßen, laut der künftig per im Grundgesetz verankerten Kinderrechten bindungsorientiert lebenden Eltern die Kinder weggenommen werden (könnten)? Kleine kommentierte Leserrunde von uns zur Debatte um Kinderrechte ins Grundgesetz, um zwischen konservativer Sorge, rechter Hetze und realem Hintergrund besser zu unterscheiden.
Worum gehts?
Es gibt da eine Petition. Du hast sie bestimmt schon zu Gesicht bekommen – in einer WhatsApp-Gruppe, bei Facebook, Insta…
Der Tenor der Begleitnachricht ist in der Regel etwas in der Art wie “Oh gott, hast du das schon gehört? Die wollen uns die Kinder wegnehmen, Eltern sollen gar keine Rechte mehr haben!”
Beliebt ist auch der Kommentar-Artikel des familienpolitischen Sprechers der AFD, Martin Reichardt, in dem er linksgrüne Allmachtsfantasien mit einer umfassenden “Lufthoheit” und voller Kontrolle über unsere Kinder heraufbeschwört. Den ganzen Artikel findest du hier: klick hier. Videos von “Demo für alle”-Anhängern machen ebenso die Runde.
Manchmal kommt auch erst die Dokumentation auf Arte von 2017 (!) zu einer wirklich kritischen Situation in Norwegen: https://info.arte.tv/de/norwegen-so-schuetzen-sie-kinder und direkt im Anschluss dann die Aufforderung, lieber gleich mit der Petition dafür zu sorgen, dass “sowas” hier in Deutschland nicht passieren kann. Schließlich sind Kinder auch Menschen und unser Grundgesetz deckt doch schon alles ab. Oder?
Die Grundgesetz-Änderung
Warum diskutierten wir eigentlich überhaupt über eine Grundgesetzänderung? Weil es so im Koalitionsvertrag steht:
Der Koalitionsvertrag sieht auf Seite 21 vor: ” Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen. ”
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/102519_Kinderrechte_GG.html
In der UN-Kinderrechtskonvention ist keine Verankerung im Grundgesetz/der Verfassung gefordert. Aber: Dass überhaupt Kinderrechte in der Gesetzgebung explizit verankert werden. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz werten wir als starkes Symbol der Koalition, (u.a.) die paritätische Beteilung von Kindern künftig stärker zu berücksichtigen. Überfällig ist es ebenso, denn: Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 mit unterzeichnet und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Das ist bisher in Form einfacher Gesetzgebung erfolgt, ein klareres Signal fehlte aber bislang.
Das heißt auch: Diskussionen darüber, dass an anderer Stelle die Kinderrechte verankert (oder gestärkt) werden sollten, sind erstmal müßig. Zumindest solange, bis der Koalitionsvertrag entsprechend geändert wäre!
Was sich die “Berliner Kreis” -Angehörigen wünschen, wäre im absoluten Maximalfall dieses hier:
…. als Vorschlag zur Güte [..]: Art. 6 Abs. 2GG sollten folgenden Wortlaut erhalten (Eingearbeitete Änderungen): “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Das Wohl und die Rechte der Kinder sind sorgsam zu achten und zu fördern. Über den Umgang mit Kindern wacht die staatliche Gemeinschaft.”
Diskussionsrunde “Berliner Kreis”, eine wertekonservative Veranstaltung von CDU/CSU & kirche
Der reale und aktuelle Vorschlag zur Ergänzung des Art. 6 GG seitens der Justizministerin Lamprecht (SPD) für die große Koalition lautet:
(1a) Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
gefunden beim Verfassungsblog
Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Kinderrecht steht öffentlich: hier klicken.
Ein Vorstoß der Linken/Bündis90 die Grünen zu einer weiterführenden Gesetzesänderung wurde bereits Mitte letzten Jahres an den zuständigen Rechtsausschuss verwiesen. Steht hier: hier klicken.
Ein weiterer Antrag ist im Dezember 2019 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP & AFD abgewiesen worden. Steht hier: hier klicken.
Und um das ganze abzurunden: Du kannst auch nachlesen, welche Formulierungen in welcher Form zur Debatte standen. Steht ebenso öffentlich: hier klicken.
Wenn dir also die Forumlierung an und für sich Bauchschmerzen macht, hilft es unter Umständen die (verworfenen) Alternativen nachzulesen. Dann kannst du (leichter) entscheiden, inwieweit dein Bauchgefühl mit der Rechtsabwägung konform geht – oder eben auch nicht.
Kinderrechte – die juristische Einordnung
Bei aller (berechtigten) Sorge: Ein Blick in die UN-Kinderrechtskonvention lässt doch erstmal aufatmen! Da wird gar nicht gefordert, dass Eltern keinesfalls “zu lange” stillen sollen, auch von Kita- und Schulpflicht ist da keine Rede! Und auch eine Reduzierung der Elternrechte an und für sich steht in keinster Form zur Diskussion. Nirgendwo. Da gehts aber auch nicht um uns Elter(n), sondern um Kinder. Und Kinderrechte. Es hilft wirklich sehr, sich bewusst aus der Gleichung herauszunehmen und AUFS KIND zu schauen – und was die Rechtsprechung hier leisten soll(te).
Artikel 3 — Wohl des Kindes
(1)Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(2)Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die. zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.
(3)Die Vertragsstaaten stellen sicher,. dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Artikel 5 — Respektierung des Elternrechts
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft; des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
Artikel 19 — Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
(1)Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs‑, Verwaltungs‑, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
(2)Diverse Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahme zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Das ist also das, was die UN-Kinderrechtskonvention (unter anderem) enthält. Klingt für uns nach sinnvollen Ansätzen, um das Wohl des Kindes ins Zentrum zu rücken, abseits unserer Befindlichkeiten als Elter(n) oder den Vorstellungen des Staates. Nicht wahr?
Der Kinderschutzbund als Lobbyverband für Kinderinteressen stellt sich übrigens klar hinter die Gesetzesinitiative:
Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.
Pressemeldung Kinderschutzbund
Bei den Kollegen von der Blogfamilia findet sich ein übersichtliches Interview mit Luise Meergans vom Kinderhilfswerk, die sich im Namen des Kinderhilfswerks ebenso für eine Integration der Kinderrechte ins Grundgesetz ausspricht:
Aber es gäbe mit Kinderrechten, die im Grundgesetz verankert seien, bessere Schutzmöglichkeiten für Kinder an Stellen, an denen es dringend notwendig ist, sich dazwischen zu schalten, erklärt Luise. Außerdem eröffneten sich ganz andere Möglichkeiten, was die Beteiligung von Kindern angeht.
Es gibt Momente zwischen Staat und Kind, da müssen Eltern nicht als erzieherische Instanz zwischengeschaltet werden, meint sie. Zum Beispiel, wenn Kinder in der Stadtplanung beteiligt werden sollen, wenn eine neue Straße oder Schule geplant wird. Bisher wird meist nicht geguckt, ob die neuen Pläne überhaupt kinderfreundlich sind und zwar wirklich im Sinne der Kinder.
Dann sei das Belangen der Eltern zweitrangig, Kinder aber brauchten hier eine bessere rechtliche Stellung.
Blogfamilie im Interview mit dem Kinderhilfswerk
Nora Imlau, Susanne Mierau, ganz viele andere – und wir, ganz klar auch wir – sprechen uns neben den großen Verbänden auch für die Kinderrechte aus. Im Grundgesetz.
Gegenstimmen zu Kinderrechten im Grundgesetz sind auf Regierungsebene vor allem von CDU/CSU, FDP und AFD zu vernehmen:
Gegen die Forderung, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben, sprachen sich Abgeordnete der Fraktionen von Union, FDP und AfD aus.
So erklärte ein Unionsmitglied, es bedürfe weder der Verankerung im Grundgesetz noch des Antrags der Grünen, um Kinderrechte zu stärken. Kinderrechte würden von der Bundesregierung zu Recht längst als ein “Querschnittsaufgabe” aufgefasst.
Die AfD wies die Forderung nach einer Grundgesetzänderung ebenfalls zurück, da diese zu stark die Rechte der Eltern zugunsten des Staates einschränke. “Kindern sind bereits über die Grundrechte geschützt”, argumentierte ein Vertreter der AfD.
Die FDP bezeichnete das Anliegen zudem als “Symbolpolitik”. Kinderrechte seien viel besser über konkrete Gesetze zu stärken, als über den Weg einer Grundgesetzänderung, betonte ein Vertreter der Fraktion. Damit drohe vielmehr die Gefahr, das Grundgesetz zu “verwässern”.
Pressemeldung Dt. Bundestag, 11.12.2019
Seehofer (CSU) in seiner Position als Innenminister ist dagegen, die große Koalition ist wohl noch ziemlich unentschlossen.
Also hat der derzeitige Gesetzesentwurf keinen großen Sinn. Oder? Dem hält der Jurist Dr. Philipp Donath entgegen:
Allerdings sind vielen Gerichten und Behörden die bereits geltenden verfassungsrechtlichen Kinderrechte nur wenig bekannt und es herrscht ein deutliches Umsetzungsdefizit. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass Art. 2 Abs. 1 GG eben nicht ausdrücklich ausspricht, welche spezifischen verfassungsmäßigen Rechte Kinder in Deutschland haben, etwa dass ihr Wohl bei sämtlichen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist und dass Kinder in solchen Fällen beteiligt werden müssen. […]
Verfassungsblog, pro Kinderrechte
Es besteht daher enormer Bedarf, die bereits bestehenden Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar zu machen. Allein die Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz würde dazu führen, dass die Rechtsanwendung bezüglich der bereits bestehenden Kinderrechte deutlich verbessert wird.
Die Sicht ist übrigens nicht neu, denn: Expertenkommissionen in 2015 kamen schon zu ähnlichen Beurteilungen. Beispielsweise hier: Kinderkommission gibt konstruktive Vorschläge.
Gleicher Blog, andere Rechtseinschätzung: Prof. Friederike Wapler sieht lieber gar keine, als eher mittelmäßige Grundgesetzänderungen umgesetzt.
Das Grundgesetz im Wortlaut zu ändern, ohne es in der Sache zu modifizieren, ist eine Herausforderung, die fast nur scheitern kann. Denn der Wortlaut ist der Ausgangspunkt jeder Gesetzesinterpretation. Ändert er sich, muss zumindest überlegt werden, ob dies inhaltliche Auswirkungen hat. Und wenn Juristinnen und Juristen überlegen, sind sie sich in aller Regel nicht einig. Wie sich eine Grundgesetzänderung langfristig auswirken wird, kann darum niemand verlässlich vorhersagen. […]
In einem anderen Punkt bleibt der Vorschlag dagegen deutlich hinter den völkerrechtlichen Vorgaben zurück. Denn das Kindeswohlprinzip soll nur dann gelten, wenn das Kind durch staatliches Handeln „unmittelbar in seinen Rechten“ betroffen ist. Völkerrechtlich dagegen greift es immer dann, wenn eine Maßnahme Kinder betrifft. Damit richtet sich das Kindeswohlprinzip z.B. auch an den Gesetzgeber, der bei seinen Vorhaben prüfen muss, ob Kindesinteressen berührt werden und angemessene Berücksichtigung finden.
Verfassungsblog, Contra Grundgesetzänderung für Kinderrechte
Willst du als Nicht-Jurist:in eine weitere vergleichende Darstellung nachlesen? Dann schau mal bei Emil Zitlau vorbei: klick hier.
Noch ein kleiner Wissenshappen am Rande. Kinder sind nach geltendem Recht in Deutschland Rechtsobjekte. Sprich: Sie haben natürlich Rechte, können sie aber nicht oder nur sehr begrenzt selbst einfordern/vertreten. Sie benötigen immer (!) einen Vertreter, der in ihrem Sinne handelt. Im besten Falle sind das sorgende Elter(n), staatlich bestellte Vormünder oder der im Kindswohl handelnde Staat in Form seines “Wächteramts”.
Was in den gesetzlichen Regelungen primär für Kinder definiert wird, das sind Pflichten! Pflichten des Kindes zur Haushaltsunterstützung, Pflicht zur Mitwirkung an der Schulpflicht…
Rechtssubjekte, wie sie alle erwachsenen (lies: nicht-minderjährigen, nicht anderweitig eingeschränkten) Menschen in Deutschland sind, können ihre Rechte aktiv einfordern. Sie haben jederzeit das Anrecht darauf, (an)gehört zu werden. Ihnen stehen Ämter, Auskünfte und finanzielle Hilfen zu.
Kindliche Ansprüche an finanzielle Mittel, an optimale Förderung und Entwicklung sind immer an zuständige (Vormünder, Eltern) gekoppelt. Setzen sich die zuständigen Erwachsenen nicht oder nicht genug ein, bleiben die Kinder auf der Strecke.
Beide Auseinandersetzungen auf dem Verfassungsblog sind unbedingt empfehlenswert – auch und gerade für Nicht-Juristen! Sie kommen aufgrund der gleichen Rechtslage zu unterschiedlichen Empfehlungen – und für eine ausgewogene Diskussion finden wir das enorm hilfreich.
Berechtigte Sorgen & Panikmache
Aber… was ist mit Norwegen?!
Was ist das mit Norwegen? Vor allem ist es ein Politikum. In aller Kürze aber solltest du das hier wissen: Wer in Norwegen sein Kind “klapst”, emotionale Gewalt und Drohungen einsetzt, der wird selbst bei anonymen Tipps von der Barnevernet (ähnelt dem dt. Jugendamt) untersucht. Barnevernet schreitet vergleichsweise schnell und mit allen notwendigen Mitteln ein, um das Kind zu schützen.
Für konservative Kreise kann das nach “ohne jeden Anlass” und “willkürlich” aussehen. Die Zeit hat eine ausführliche Analyse abgedruckt, die ich dir dazu herzlich empfehle: Staatsaffaire Norwegen & Polen
Eine weitere Ergänzung: Wenn du dir die Daten von Norwegen genauer ansiehst, dann sind die Kinder unter staatlicher Fürsorge (lies: Betreuung/Hilfe, NICHT Inobhutnahme) nicht signifikant höher (oder niedriger) als in anderen Staaten mit starken Kinderrechten. Und sie sind, so ganz nebenbei, erstaunlich transparent öffentlich einsehbar: klick hier.
Weil das Thema der Inobhutnahme aber deutlich angstmachender ist:
“Looking at the total number of legal decisions to remove a child from its family, it has been a decline from 1 318 decisions on 2014 to 860 decisions in 2018.“
Mitarbeiterin Unicef Norwegen, Mail dazu liegt uns vor
Zum Vergleich: In Deutschland wurden 2018 52.600 Inobhutnahmen der Jugendämter durchgeführt. Die Pressemeldung vom statistischen Bundesamt dazu siehst du hier: klick hier. Wenn du mal kurz runterrechnest auf die Einwohnerzahlen (Norwegen ~ 5,4 Millionen; Dt. ~ 82 Millionen), dann kommen auf eine Inobhutnahme in Norwegen vier (4!) in Deutschland.
Wer legt denn fest, was “Kindswohl” ist?
Gute Frage. Wobei das die UN-Kinderrechtskonvention klar definiert. Es sind, wenig überraschend, die Sorgeberechtigten. Denn natürlich ist es ganz klar im Interesse eines Kindes, wenn sich seine (biologischen/sozialen) Eltern und Verwandten liebevoll und bindungsorientiert um es kümmern!
Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.(2) Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Hierbei geht es nicht um die Schwächung der Elternrechte, sondern um eine Stärkung der Rechte der Kinder gegenüber dem Staat!
Stell es dir als Dreiecksverhältnis vor: Kinderrechte – Wächteramt des Staates – Elternrechte.
I) Die Elternrechte bleiben unangetastet.
II) Die vorhandenen Kinderrechte werden durch explizite Darstellung im Grundgesetz gestärkt.
III) Die Verpflichtung des Staates, aktiv für die Kinderrechte einzutreten UND (das finden wir besonders wichtig) die Partizipation der Kinder künftig auf vielen verschiedenen Ebenen zu ermöglichen, wird erhöht.
Dabei ist das Kindswohl, besser noch “the best interest of the child”, entscheidend. Es zählt der Blick DES KINDES und zwar aus seiner (nicht unserer, oder deiner, oder der staatlichen) Sichtweise. Auch und gerade auch bei Prozessen, die eben NICHT direkt über uns Elter(n) entschieden werden müssten (oder könnten, weil befangen), wie:
- Städteplanung: Wie sehen Städte, Gemeinden, Infrastruktur und regionale Lösungen aus, die wirklich kindgerecht sind? Planen wir Städte weiterhin für den autfahrenden Mann – oder radikal neu gedacht und bewusst für zu-Fuß-gehende, für alte, junge und weibliche Menschen mit?
- Sorgerechtsentscheidungen: Was will das Kind, was hätte es gern – und wie sollen Lösungen umgesetzt werden?
- Schulpflicht und Bildungswege: Wie lassen sich kindliche Ansprüche an Bildung – und paritätische Beteiligung an Bildungs- und Förderwegen kindgerechter als bisher umsetzen?
Danke an Christopher End für die Anregung zu diesen Punkten!
Aber Kinder sind doch auch Menschen?
Ja, so steht es auch im Grundgesetz. Wortwörtlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Zu Kindern konkret existiert genau dieser Abschnitt:
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Sie sind aber eben auch, wie es weiter oben erklärt ist, Rechtsobjekte. Die Ausformung der Kinderrechte in einer expliziten Form bedeutet, dass ganz aktiv die Rechte des Kindes in den Fokus rücken können/sollten.
Wer Kindern ungern ein pariätisches Mitwirkungsrecht an sie betreffende Sachverhalte einräumen mag, ist mit expliziten Kinderrechten natürlich nicht glücklich. Eh klar.
Das endet in der Kita- und Impflicht für alle!
Aus der Gesetzesänderung ganz oben und aus der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich das bei aller Liebe nicht schließen. Wie sollte der Staat, der immer noch konkret das Recht der Eltern als wichtigen Bestandteil des Kindswohls sieht, daraus eine (allgemeine, nicht verfassungsgemäße) Impfpflicht konstruieren? Oder eine Kitapflicht für alle?
Die nebulösen Ängste werden vor allem aus der politisch rechten und konservativen Ecke befeuert.
Wobei: Aktuell könnten Kinder nicht gegen den Willen der Eltern geimpft werden – auch dann nicht, wenn sie es wollen. Ihr Recht auf eigene Gesundheitsentscheidungen unterliegt dem der Eltern. Das könnte sich mit den Kinderrechten ändern.
Und: Schon jetzt könnten Frühe Hilfen/KoKi, Jugendamt und weitere Beteiligte intervenieren und einen Kita-Besuch zur Auflage machen. Etwa, wenn Kinder nachweislich ausserhalb der Gemeinschaft gehalten und isoliert aufwachsen. Mit Blick auf kleine Germanen und die wachsende Zahl von radikalen Christen eine sinnvolle Maßnahme, finden wir. Hier kommt der Staat bereits jetzt seinem Wächteramt nach, um in der Gemeinschaft alle Kinder zu schützen.
Auch eine Schulpflicht existiert (immer noch), und über deren Sinn und Unsinn könnte man an anderer Stelle sehr gut streiten. Aber jetzt im Moment macht es nur deutlicher: Wir sind als Eltern schon jetzt nicht “völlig frei”, sondern unterliegen vielen Pflichten bei umfassenden Rechten.
Wir stillen und leben kitafrei – nehmen die uns jetzt die Kinder weg?!
Kritisch wird es dann, wenn die Lebensvorstellungen von zuständiger staatlicher Stelle und individuellem Elter(n)-Kind-Paar komplett auseinander driften. Weil die Elter(n) Co-Sleeping und langes stillen präferieren, oder unerzogen leben – oder besondere Kinder mit speziellen Anforderungen haben – und die JA-Mitarbeitenden eher konservativ eingestellt sind.
Hier braucht es zwingend gute Korrektive, damit sich solche Fälle wie die Inobhutnahmen wegen “zu enger Bindung an die Mutter”, die im letzten Jahr bekannt wurden, nicht wiederholen. Dr. Renz-Polster hat dazu geschrieben, viele starke Alleinerziehende haben den Mund dazu öffentlich aufgemacht. Die Fälle sind in Prüfung, die Prozesse werden geprüft.
Hier braucht es also ganz sicher bessere Schulungen für Jugendämter, Jugend-/Familienrichter:innen und weitere Beteiligte. Die Forderungen dazu sind alt, aber hoffentlich dann mit Rechtsanspruch seitens der Kinder besser durchsetzbar. Ja, da sind wir Optimistinnen!
Und da zeigt sich übrigens, warum der Verweis auf Norwegen in unserer Kinderrechts-Debatte nichts taugt. Denn das starke Recht in Norwegen tritt “schon” bei emotionaler Gewalt für das Kindswohl ein. Soweit sind wir hier in Deutschland nicht. Norwegen ist deutlich liberaler und progessiver, was das Familienrecht angeht. Mit insgesamt positiveren Auswirkungen, wenn man sich die Gleichstellungsberichte ansieht! Und doch gibt es in Deutschland mehr Inobhutnahmen!
Antifeministische, von rechts befeuerte Hetze
Die Angst vor einem mächtigen Staat, der wahllos Kinder zugunsten eines nebulösen “Kindswohls” aus Familien reißt, die ist überwiegend christlich-konservativ, weiß – und männlich. In den Diskussionen gibt es aber auch reichlich weibliche Gallionsfiguren, die die Frau als Hüterin der Familie sehen (bspw. Birgit Kelle) und finden, dass “Muttertiere” zuallererst und alleinig das Wohl der Kinder im Auge haben sollten.
Das heißt aber auch: “Gute” Mütter bleiben bei ihren Kindern daheim, kümmern sich intensiv, verzichten auf Karriere. Kinder sind der Lebenszweck für Frauen, diese Zielsetzung haben fundamental-christliche Gruppen, konservative Kreise – und die aufkommenden Rassisten alle gemein. Nimmt “man” den Frauen jetzt die Definitionsmacht über ihre Kinder, nimmt man ihnen den Lebenszweck.
Birgit Kelle arbeitete heraus, dass es eigentlich keinen dramatischen Grund in Deutschland gäbe, sich mit der Frage von Kinderrechten im Grundgesetz zu befassen. Wenn bsp. Richter die Rechte von Kindern nicht ausreichend beachten würden, dann müsste man in der Ausbildung der Richter daran arbeiten und nicht das Grundgesetz ändern. Am meisten sei Kindern deshalb geholfen, wenn man die Jugendhilfe besser ausstattet und die Ausbildung von Richtern verbessert. Sofern es Änderungen an Gesetzen brauchen sollte, müsste man diese am einfachen Recht und nicht im Grundgesetz vornehmen. Verfassungsänderungen würden an den konkreten Problemen auch nicht viel ändern.
Sie vertrat außerdem auch die Meinung, dass Eltern besser als der Staat wüssten, wie sie ihre Kinder erziehen. Deshalb würde sie auch keine Verschiebung der Kompetenzen von den Eltern zum Staat wollen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten das allerdings bewirken. Der Staat habe schon genug Befugnisse. Bspw. werden im Schnitt jährlich 50.000 Kinder aus Familien in Deutschland genommen. Außerdem sollte man erst das Recht auf Leben diskutieren, bevor man sich mit Kinderrechten im Grundgesetz befasst.
Diskussionsrunde “Berliner Kreis”, eine wertekonservative Veranstaltung von CDU/CSU & kirche
Und weil das gern zu Diskussionen führt: Nein, wenn du sehr gern und ausschließlich daheim deine Kinder betreust und dir absolut nichts anderes vorstellen kannst oder willst, bist du nicht automatisch antifeministisch und rechts-konservativ. Aber du passt unter Umständen noch etwas besser in das Zielverständnis dieser Initiativen und fühlst dich von deren Argumenten vielleicht doch stärker angesprochen.
Die “Demo für alle” feiert sich übrigens gern und öffentlich selbst dafür, den Protest gegen die “gefährliche Gesetzesänderung” soweit befeuert zu haben, dass es nun auch eine offizielle Petition gibt. Siehe: https://donotlink.it/abnmm
“Demo für alle” ist im Grunde eine Pegida-nahe, erzkonservativ-klerikal angehauchte Bewegung. Auf dem Symposium “Familie am Abgrund” im Februar diesen Jahres werden rechts-nationale Redner:innen für ihr grundständig-nationales Verständnis von Familie und Frauenrollen gefeiert. Gendersensible Sprache wird als “Gender-Gaga” verspottet, die “Frühsexualisierung” (lies: Aufklärung von Kindern zur Missbrauchsprävention!) abgelehnt. #prolife-Anhänger aus Italien und Ungarn finden sich im engen Netzwerkkontakt mit den deutschen Vertretern der Bewegung. Glaubst du nicht? Geh auf Facebook gucken. Die Posts stehen öffentlich, es werden passende Nachrichtendienste initiiert – alles unter dem Deckmantel der “Rettung der Familie”!
Und falls du glaubst, dass das nur ein paar verirrte Leutchen in Deutschland sind, schau hier genauer hin: https://taz.de/Europaweite-taz-Recherche/!5554584/
Exemplarisch für eine sehr gute Analyse zur überwiegend antifeministischen Ausrichtung der Kinderrechtsgegner steht dieser Ausschnitt aus dem Interview von Wolfgang Brosche & Katja Thorwarth:
Birgit Kelle und ihre Mitstreiter behaupten, dass die Eheöffnung oder die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ein „No-Go“ sei. Hier bekämen Menschen „Privilegien“, die ihnen nicht zuständen, sondern nur normgerechten Familien. Wenn aber Kinder nach den Ideen der UN-Konvention und aufgrund von Vorschriften im Grundgesetz aufwachsen und erzogen werden, zwinge man die Eltern zu einer liberalen Lebenseinstellung, die im Grunde nicht zu akzeptieren ist. Tatsächlich fürchten solche Menschen um ihre eigenen Privilegien, die auch eine juristisch und gesetzlich-finanzielle Bevorzugung der heterosexuellen Normfamilie bedeutet.
FR.de Analyse zu Antifeminismus & Panik vor Machtverlust
Im Kontrast dazu konservative Panikmache in a nutshell, falls du dir die Kommentare antun möchtest: https://donotlink.it/mamY3
Kritische Stimmen
Ok, die Petition beziehungsweise die Panikmache vor Kinderrechten im Grundgesetz kommt überwiegend aus einem erzkonservativen, klerikalen, antifeministischen Lager. Sind deshalb alle, die sich kritisch damit auseinandersetzen, gleich rechte Hetzer?
Nein! Aber das ist dir bestimmt auch schon lange klar, wenn du dich durch den ganzen langen Artikel bis hierhin durchgewühlt hast.
Kritische Stimmen sind – und das schreiben wir in aller Deutlichkeit – unverzichtbar für eine demokratische Entscheidungsfindung. Wir müssen uns – als Elter(n), als Steuerzahlende, als Mitmenschen und Bürger:innen mit dem befassen was uns (und alle, die wir lieben) betrifft. Also, mindestens.
Wer die aktuell geplante Formulierung fürs Grundgesetz kritisch sieht, ist nicht automatisch Rassist. Sondern vielleicht auch einfach Grundgesetz-Purist.
Wer findet, dass Kinder “ja auch Menschen sind” und ihre Rechte deshalb bereits im Grundgesetz verankert sind, ist nicht automatisch rechter Hetzer. Sondern vielleicht nur etwas gutgläubig, was die Umsetzung der Rechtsprechung im Kindes-Sinne angeht. Oder im konservativen Sinne der Meinung, dass primär Eltern wissen was gut für Kinder ist (wertfrei gedacht!).
Wer Angst hat, dass Langzeitstillen und bedürfnisorientierter Umgang mit Kindern zu Konflikten mit staatlichen Organisationen führen könnte, ist nicht zwangsläufig Reichsbürger. Sondern vielleicht einmal zu oft mit – ausgerechnet – konservativen Kräften auf staatlichen Positionen zusammengestoßen.
Eine differenzierte Diskussion, ein kritisches Hinterfragen von Einstellungen und Ideen hinter den Bedenken – das lege ich uns allen ans Herz. Quellenarbeit war schon in der Schule wichtig – und es jetzt umso mehr. Schau HIN, wenn du etwas teilst und verbreitest.
Keinen Millimeter nach rechts. Auch und erst recht dann nicht, wenn die Argumente scheinbar “uns” und unseren Familien zugute kämen.
Und unsere Haltung dazu?
Wir glauben, dieser eine neue Absatz im Grundgesetz kann die Basis für eine bessere, für eine gerechtere Partizipation von Kindern legen.
Wir glauben, dass “Kinder sind doch auch Menschen und die Grundrechte gelten doch für alle Menschen” als Begründung eben nicht ausreicht.
Und wir glauben auch, dass das über allem stehende Kindswohl genauer definiert gehört – und zwar mit und von Kindern.
Hy, hier schreibt Sabrina. Freiberuflich als Copywriterin anzutreffen, mit Mann & zwei Kindern in enger Gemeinschaft. Feministisch, bindungsorientiert & zutiefst sarkastisch. Bekennende #coffeeholic
Die Petition hat garnichts mit rechts zutun, den der Beitrag von Martin Reichard wurde 2018 veröffentlicht und von mir persönlich erst über Instagram vor 2 Wochen gepostet und das mit der Unwissenheit ,wer Martin Reichhard ist und wo er sich politisch angagiert.Es gibt auch andere Zeitungsartikel, von Christen oder von Muslimen die mal mit Rechts überhaubt nichts zutun haben.
Für mich zählen nur die Fakten!
Finde es lustig, das man ein Zusammengang sucht , mit der Petition und mit dem Zeitungsartikel.
Obwohl ich das nur gepostet hatte, weil die Überschrift groß war, damit man deutlich erkennt, worum es in der Petition überhaubt geht.
Ich hätte mich aber auch für eine andere Zeitung entscheiden können 🙂
Was dann? Links? 🙂
Ich bin normal Grün! aber am ende Kämpfe ich für mein Elternentscheidungsrecht!
Angstmacherei? Nein nur Fakten zählen!
Klar ist , wenn Familien dem Staat gehrochen brauchen die, keine Angst zu haben! Ich gehöre aber nun mal zu den Eltern , die grundsätzlich erstmal die Thematik studiert und dann auch selbst entscheiden möchte!
Liebe Grüße
Liebe Yanica,
genau darum ging es uns ja auch: Erstmal herauszufinden, worum es da eigentlich beim Gesetzesentwurf geht. Und dann herauszufinden, wer die Petition gerade pusht – und warum. Steht auch alles so im Artikel.
Dass du den Artikel eines AFD-Sprechers (der in seinem Kommentar auch genau so bezeichnet wird) nur wegen der schön großen Überschrift teilst, finde ich nicht sehr … reflektiert. Also gerade dann, wenn es doch darum geht, sich erstmal genauer zu informieren. Im Text findest du auch den Link zur “Demo für alle” FB-Seite, in der sich genau diese Demo-Organisatoren dafür feiern, wie perfekt ihre Petition gestartet ist. Da müssen wir gar nichts “konstruieren”, das steht doch alles schwarz auf weiß und öffentlich nachlesbar online.
Liebe Grüße
Sabrina
Danke für den toll recherchierten Beitrag und die vielen Querverweise! Das macht es mir jetzt (noch) einfacher auf die zahllosen weitergeleiteten Nachrichten zu reagieren!
Hy, das freut mich wenn du jetzt in Diskussionen noch ein bisschen informierter reagieren kannst!
Ein sehr einseitiger Artikel, das einzige Argument aus dem ganzen langen Artikel: “Igitt, das kommt alles aus der rechten Szene!”
Dieses Argument kommt immer dann, wenn es keine anderen Argumente gibt: Sofort eine Schublade aufmachen und auf diese Weise das Thema diskreditieren und das Gegenüber beschmutzen.
Demo für alle rühmt sich jetzt frecherweise tatsächlich damit – jetzt, als die Petition so erfolgreich geworden ist. Sie hat jedoch davor mit keinem Finger gerührt, um der Petition zu helfen.
Die Petition wurde von Doris Schuster gestartet, einer parteilosen dreifachen Mutter
Liebe Olga,
schade, dass du den Artikel so liest. Das bisherige Feedback lässt mich aber doch vermuten, dass auch du eine Schublade aufgemacht hast. Ich dachte, im Artikel wird deutlicher, dass die Debatte (lies: NICHT die Petition) von rechts-konservativer Ecke befeuert wird. Die Petentin mag das anders gedacht haben – ihre “Mission” wurde vereinnahmt. Und das sollten die Menschen absolut wissen.
Danke, dass du meine Kommentare freigeschaltet hast, hätte ich nicht erwartet.
Dein Artikel lässt leider die Vermutung zu, dass auch die Petentin zu der rechten Szene gehört. So liest sich der Artikel einfach. Ob eine Absicht dahinter steckt?
Außerdem – und was noch wichtiger ist: Rechts / links – teile und herrsche. Wird etwas gut, nur weil die Afd dagegen ist?
Es ist so schrecklich, dass Menschen etwas Gutes boykottieren, nur weil es aus dem “falschen” politischen Lager kommen könnte. Hier geht es einzig und allein um die Tatsache, dass Kinderrechte im GG einen sehr großen Schaden anrichten können. Hier geht’s um alles, fernab von irgendwelchen politischen Parteien.
Weißt du, ich hab durchaus sehr viel Feedback zu diesem Artikel bekommen. Mit deiner Einschätzung bist du – bisher – alleine.
Und da wir hier schriftlich kommunizieren: Was ich meine, was ich geschrieben habe, was du liest und was bei dir ankommt können sehr unterschiedliche Sachen sein.
Wie ganz unten im Artikel zusammengefasst, sind wir für die Etablierung der Grundrechte im Grundgesetz. Da kommen wir beide einfach nicht zusammen – ich wäre nämlich auch dann für die Aufnahme, wenn die Debatte nicht ausgerechnet von der rechten Seite (und das ist weit mehr als “nur” die AFD!) gesteuert würde.
Das ist ein Interview mit der Petentin, aus dem absolut klar wird, dass die Petition gerade von der rechten Szene nicht unterstützt wurde:
Um sich umfassend zu informieren, empfehle ich allen, sich unbedingt auch dieses Video anzuschauen: https://youtu.be/zIaaTrdubWA